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Wie fange ich mit meiner Familienforschung an?

"Aller Anfang ist schwer" heißt es. Nun, wenn es um Familienforschung oder Ahnenforschung geht, steht man manchmal ratlos vor folgenden Fragen: Woher kriege ich Informationen zu meinen Großeltern? Oder zu meinen Urgroßeltern und deren Vorfahren? Ich stand selbst vor diesen Fragen und habe lange Zeit nicht durchgesehen, wo ich welche Informationen herkriegen kann. Gute Literatur und Gespräche mit Mitarbeitern der Standesämter und Archiven haben mir da weitergeholfen. Damit du es vielleicht etwas leichter hast, werde ich dir hier die ersten Schritte erklären. Du wirst erfahren, wie du persönliche Erinnerungen über deine Familie und genealogische Daten festhalten und organisieren kannst. Du wirst erfahren, was Personenstandsurkunden sind und wie und wo du diese erhalten kannst. Du wirst auch die wichtigsten Gesetze und weiterführende Literaturvorschläge erhalten. Und wenn du es bis hierher geschafft hast, dann gratuliere ich dir. Du scheinst dich wirklich für das Thema zu interessieren. Daher wünsche ich dir viel Vergnügen beim Lesen und wenn du Fragen hast, kannst du dich gerne an mich wenden. Gehe hierfür über die Startseite auf das Kontaktformular oder nutze die E-Mail-Adresse im Impressum.

 

 


Erste Schritte im Überblick

Die untenstehende Grafik mag kompliziert aussehen, aber ich verspreche dir, dass es am Ende einfach und verständlich ist, wenn du dir diesen Blogartikel durchgelesen hast. Diese Grafik ist eine Zusammenfassung der ersten Schritte zur eigen Genealogie. Die Grafik und nachstehenden Infos beziehen sich auf die genealogische Forschung in Deutschland. Für das Ausland gelten andere Regeln, aber die grundlegenden Schritte sind in vielen Ländern ähnlich.

Die ersten Schritte sind:

  1. Eigene Erinnerungen und Erinnerungsstücke sowie Erinnerungen und Erinnerungsstücke aus der Familie sammeln.
  2. Die oben gesammelten Infos in einem Forschungsprotokoll, in einer Genealogie-Software und in einem Genealogie-Ordner festhalten.
  3. Mithilfe der Informationen das Internet durchforsten und die gewonnen Infos im Forschungsprotokoll festhalten.
  4. Die obigen Infos mithilfe von Personenstandsurkunden und weiterem Archivgut kontrollieren und dann die neuen und korrigierten Infos in der Genealogie-Software, im Genealogie-Ordner und im Forschungsprotokoll festhalten.

Wer diese Reihenfolge beachtet, wird eine genaue Genealogie erhalten. (Wenn du dich wunderst, was Genealogie, Familienforschung, Ahnenforschung und dergleichen sind, dann empfehle ich dir, meinen Artikel "Begriffe: Genealogie, Stammbaum und Co" zu lesen.

 

 

 

1. Schritt: Eigene Erinnerungen und Erinnerungsstücke sowie Erinnerungen und Erinnerungsstücke aus der Familie sammeln

Am besten schaut man, welche Informationen man über sich, seine Eltern, Verwandten und Vorfahren hat und schreibt alles auf einen Zettel auf. Diesen kann man in eine alte Kiste tun. In diese Kiste werden nun alte Fotos, Dokumente, Abzeichen, also eigene Erinnerungsstücke der Familie gelegt. Diese Kiste sollte nun in der Wohnung so platziert werden, dass man sie im Blick hat. Warum? Damit es beim bloßen Sammeln und Verwahren der eigenen Erinnerungen und Erinnerungsstücken nicht bleibt. Denn weißt du, wie dein Ururgroßvater hieß, wo er gelebt hat, welche Herausforderungen er in seiner Zeit bewältigen musste? Wenn ja, dann freue ich mich für dich. Wenn nein, dann ist diese Methode besonders für dich geeignet. So kannst du mit deiner Familienforschung anfangen und sie weiter angehen.

 

Nachdem man seine Erinnerungen und Erinnerungsstücke gesammelt hat, ist der nächste Teilschritt, die Eltern und Verwandten aufzusuchen. Sie können dir wichtige Infos geben, die du später für deine Recherchen benötigen könntest. Sie können dir etwas über die Wohnorte deiner Vorfahren, über ihre Erlebnisse, woher sie kommen, welchen Beruf sie hatten, ob Familienmitglieder in frühen Jahren gestorben sind, und vieles mehr erzählen. Die Erzählungen sollte man gleich oder noch am selben Tag schriftlich festhalten. Und jedes kleine Detail kann wichtig sein.

 

Für die "Genealogische Befragung" von Familienmitgliedern, kann zwischen 5 Befragungsarten unterschieden werden:

  • Formelles, persönliches Gespräch
  • Informelles, persönliches Gespräch
  • Telefongespräch
  • Briefkorrespondenz
  • Korrespondenz über elektronische Medien

 

Ein formelles und persönliches Gespräch mit einem Familienmitglied  ist ein Gespräch mit dem Hauptziel, genealogische Daten und andere interessante Begebenheiten zu erhalten. Die Person sollte rechtzeitig kontaktiert und über das Ziel des Gespräches und über dein Vorhaben "Familienforschung" aufgeklärt werden. Versuch das Interesse an deiner Person und an das Vorhaben in der zu befragenden Person zu wecken. Bereite dich auf das Gespräch vor, indem du die zu stellenden Fragen vorher festlegst und Aufnahmegerät wie Smartphone und/oder Notizblock und Stift dabei hast. Mit dem Smartphone könntest du vor Ort Bilder von Dokumenten und Fotos machen. Gestalte das Gespräch ungezwungen und bestürme die Person nicht mit Fragen. Lass genug Zeit zum Antworten und unterbrich die Person nicht. Jede Erzählung kann von Wert sein. Zieh das Gespräch am Besten nicht zu sehr in die Länge, sondern komm lieber ein anderes Mal zurück. Bedanke dich für die Zeit und die Infos und vermerke alle Daten in deinem Forschungsprotokoll mit korrekter Quellenangabe. Wie du Quellen korrekt angiebst, werde ich in einem anderen Post erklären und hier verlinken.

 

Informelle, persönliche Gespräche sind Gespräche auf Familienfeiern. Jede Familienfeier ist eine potentielle Quelle für genealogische Daten der lebenden oder bereits verstorbenen, nahen oder weit entfernten Verwandten. Auch dieses Gespräch sollte in deinem Forchungsprotokoll mit Quellenangabe schriftlich festgehalten werden.

 

Telefongespräche sind eine weitere Variante für formelle, persönliche Gespräche, wenn die Anreise sich als schwierig gestaltet. Für solch ein Gespräch gelten die gleichen Hinweise wie bereits oben erwähnt. Kleiner Tipp: Manchmal lohnt es sich, fremde Personen in einem Ort anzurufen, wenn diese den gleichen Nachnahmen mit der gesuchten Person im eigenen Stammbaum hat. Gut wäre es, wenn dieser Nachnahme selten ist. Dann ist die Chance höher, Informationen zu erhalten.

 

Die Briefkorrespondenz scheint in der heutigen Zeit aus der Mode zu kommen, kann aber zu Erfolgen führen. Hier sollte man auf Höflichkeit achten und zuvorkommend sein. Wer eine Sauklaue als Handschrift hat - ich gehöre zu diesen Menschen - sollte den Brief über den Computer verfassen und ausdrucken. Achte dabei, dass du dich und dein Anliegen ausführlich vorstellst. Stelle konkrete und nicht zu viele Fragen. Und am Besten ist es, wenn dem Brief noch ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Führe auch hier ein Forschungs- bzw. Briefprotokoll mit Name des Empfängers, Absendedatum und Datum des Eingangs des Antwortscheibens. Verfasse auch zeitnah ein Dankschreiben oder einen neuen Brief.

 

Die Korrespondenz über elektronische Medien ist die moderne Variante, schriftlich mit Personen in Kontakt zu treten. Hier gelten im Grunde die gleichen Hinweise wie bei der Briefkorrespondenz. Auf Grundlage der gesammelten genealogischen Angaben, kann bspw. nach Todesanzeigen online gesucht werden. Die aufgeführten Namen der Angehörigen der verstorbenen Person können über Google, Facebook, etc. gesucht werden. Durch Kontaktaufnahme können dann neue Familienangehörige gefunden werden.

 

Welche Fragen können gestellt werden, die einem weiterhelfen? Hier eine Liste von Fragen, die aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt:

  • Wie lautet dein vollständiger Name?
  • Wann und wo bist du geboren?
  • Wie lautet der Name deiner Mutter?
  • Wann und wo wurde deine Mutter geboren?
  • Was kannst du mir über die Angehörigen deiner Mutter berichten?
  • Wie lautet der Name deines Vaters?
  • Wann und wo wurde dein Vater geboren?
  • Was kannst du mir über die Angehörigen deines Vaters berichten?
  • Wie lauten die vollständigen Namen deiner Geschwister?
  • Wann und wo sind deine Geschwister geboren?
  • Welche Erinnerungen hast du an deine einzelnen Geschwister?
  • Welche Schule haben deine Geschwister besucht?
  • Wie heißen die Ehepartner deiner Geschwister?
  • Wie heißt dein Ehepartner?
  • Wie lauten die vollständigen Namen deiner Kinder?
  • Wann und wo sind deine Kinder geboren?
  • Wie heißen die Ehepartner deiner Kinder?
  • Wie heißen deine Enkelkinder?
  • Was weißt du noch über deine übrigen Angehörigen wie Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen und Großeltern?
  • Weißt du wo einige dieser Angehörigen gewohnt haben?
  • Was weißt du noch über Geburt, Heirat und Tod anderer Angehöriger?
  • Wo wurden deine Angehörigen bestattet?
  • Waren Angehörige oder du selbst beim Militär?
  • In welchen Kriegen waren Angehörige oder du selbst als Soldat?
  • Kannst du mir von ihren Kriegserlebnissen berichten?
  • Welchen Beruf haben deine Eltern und andere Angehörige ausgeübt?
  • Welcher Religion gehörte deine Familie an?
  • Was sind einige der wichtigsten geistigen (spirituellen) Erlebnisse, die du hattest?
  • Hat sich jemand aus der Familie für Genealogie interessiert?
  • Hat jemand aus der Familie Tagebuch geführt oder einen Geschichtsbericht über die Familie verfasst? Wenn ja, wer? Ist es möglich, dass ich diese Berichte lese?
  • Besitzt jemand in der Familie eine Familienbibel, einen Bericht über die Familie oder sonstige genealogische Unterlagen? Wenn ja, wer? Wo wohnt er?
  • Weißt du, ob Vorfahren von dir in dieses Land eingewandert sind?
  • Weißt du, ob Vorfahren ausgewandert sind?
  • Würdest du mir ein paar alte Familienaufzeichnungen, -dokumente oder Gegenstände zeigen?
  • Würdest du  mir ein paar alte Familienfotos zeigen?

Achte, wie gesagt, darauf, dass du nicht alle Fragen hintereinander stellst, sondern, dass das Gespräch angenehm und sensibel gestaltet wird.

 

 

 

2. Die oben gesammelten Infos in einem Forschungsprotokoll, in einer Genealogie-Software und in einem Genealogie-Ordner festhalten

Nachdem du nun einige Daten bei dir zuhause und in deiner Familie gesammelt hast, gilt es nun, diese in einem endgültigen System zu ordnen. Hierfür bietet es sich an, dies einerseits elektronisch mithilfe einer Genealogie-Software bzw. einem Online-Stammbaum und anderereits mithilfe eines Genealogie-Ordners zu tun. Ja, ich weiß, in der heutigen Zeit wird Papier als Speichermedium belächelt. Sollten aber doch mal deine elektronischen Daten verloren gehen, wirst du dankbar sein, alles noch auf Papier zu haben. Mir ist es schon einmal passiert, dass es bei einer Synchonisierung zwischen meinem Stammbaum auf meinem Laptop und meinem Online-Stammbaum zu fehlern kam. Diese Fehler hatten einigen meiner Vorfahren falsche Lebensdaten gegeben. Dank meines in Papier geführten Genealogieordners und älterer Backups (auch eine wichtige Sache!) konnte ich die Fehler korrigieren.

 

Welche Genealogie-Software oder doch lieber einen Online-Stammbaum?
Es gibt viele verschiedene Desktopanwendungen, Online-Stammbäume und Anwendungen für mobile Endgeräte. Hier mal eine kleine Auswahl:

Welche Software nun die Beste ist, kann man so nicht beantworten. Jeder Genealoge hat da seine ganz eigene Meinung. Das hängt mit den Anforderungen zusammen, die jeder für sich an sein Programm stellt. Hier mal ein paar Fragen, die helfen können, das eigene Anforderungsprofiel für eine Software oder einen webbasierter Dienst zu erstellen:

  • Unter welchem Betriebssystem soll das Programm laufen?
  • Oder darf es ein webbasiertes Programm sein?
  • Oder soll es beides sein mit einer Synchronisierung mit dem Online-Stammbaum?
  • Oder ein DOS-Programm? (Ja, es gibt sie noch..)
  • Welche Sprache darf die Oberfläche des Programms haben? Muss es Deutsch sein? Darf es auch Englisch sein?
  • Braucht jedes Detail ein Eingabefeld oder reicht ein Notizfeld?
  • Wie soll die Einbindung von Fotos und Dokumenten/Quellen sein? (Ich empfehle eine gute Quellenverwaltung. Quellen sollten an zentraler Stelle bearbeitet und ausgegeben werden können.)
  • Auch sollten Listen mit vielen Details ausgegeben werden können.
  • Sollen optisch anspruchsvolle Grafiken ausgegeben werden können? (Hier könnten auch Zusatzprogramme Abhilfe schaffen.)
  • Soll ein Ortsfamilienbuch erstellt werden?
  • Soll ein Familienbuch/Genealogiebericht erstellt werden?
  • Wieviel darf das Programm kosten?
  • Wird das Programm in Zukunft weiterentwickelt werden können?
  • Unterstützt es den GEDCOM-Datenexport und -import?
  • Soll das Programm Datenfehler durch eine Plausibilitätsprüfung finden können?
  • Meine Empfehlung: Doppelt eingetragene Personen sollten gefunden und verschmolzen werden können.
  • Wie ausgepfeilt soll die Such- und Filterfunktion sein?

Leider gibt es unter den verschiedenen Anwendungen keine eierlegende Wollmilchsau. Wer sich genauer über die Genealogieprogramme belesen möchte, kann dies in der Zeitschrift "Familienforschung. Ahnenforschung leicht gemacht. Computergenealogie für jedermann" aus dem Jahr 2019/2020 tun. Du kannst sie beispielsweise hier erwerben: https://www.amazon.de/Familienforschung-2019-2020-Ahnenforschung-Computergenealogie/dp/3934624359. Der Verein der Computergenealogie stellt in diesem Heft die oben genannten Programme sowie weitere Hilfsprogramme vor. Vom selben Verein gibt es auch eine Internetseite mit deutlich mehr Genealogieprogrammen, die vorgestellt werden. Diese ist hier abrufbar: https://wiki.genealogy.net/Kategorie:Genealogiesoftware.

 

Kommen wir zum Genealogie-Ordner. Hier mal ein paar Bilder von meinem Genealogie-Ordner bzw. -Odnern: 

Hier sind meine fünf Ordner mit Personenlisten und ein Ordner mit Protokollen. In meinem ersten Ordner, befindet sich eine Ahnentafel, die mit Generationsziffern und Kekulé-Nummern versehen ist. Danach folgen meine Personenlisten. Jede Person hat einen Ausdruck erhalten. In diesem Fall kannst du die erste Seite des Listenberichts meines Großvaters mütterlicherseits sehen. In dieser Liste sind verschiedenste Daten erkennbar: wann und wo gebohren, wann er welche Frau wo geheiratet hat, welche Kinder aus welchen Ehen hervorgegangen sind, wann er gestorben ist, seine Todesursache, wo er wann und wie bestattet wurde, wann er welchen Beruf ausgeübt hat, wann er wo gewohnt hat, seine Staatszugehörigkeiten, seine Religion, ... . Das sind vier A4-Seiten voller Daten, die ich aus 28 Quellen entnommen habe. Viele der Quellen sind dahinter in einer Klarsichtfolie verpackt. In seinem Fall hat eine Klarsichtfolie nicht ausgereicht, weshalb ich eine Sammelmappe benutzt habe. Wie sortiere ich meine Vorfahren? Jeder Vorfahr bzw. Verwandte erhällt eine Verwandtschaftsbezifferung. Bei meinem Opa wäre das die II-6. Seine Frau aus erster Ehe, mit der ich nicht direkt verwandt bin, erhällt die II-6P1. Seine Frau aus zweiter Ehe, ebenfalls nicht mit ihr verwandt, erhällt die II-6P2. Seine Frau aus dritter Ehe, meine Großmutter erhällt die Nummer II-7. Wie ich auf diese Bezifferung kommen? Ich nutze ein eigens abgewandeltes Verwandtschaftsbezifferungssystem nach Doris Reuter. Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, dann kannst du es im folgenden Blog-Post lesen: Meine Verwandtschaftsbezifferung.

Wie kann so ein Forschungsprotokoll aussehen? Eigentlich ganz einfach. Man kann es sich selbst erstellen - handschriftlich oder am Computer. Hier mal ein simples Beispiel:

 

Weitere Notizen zu Forschungsvorhaben, Archiven und Archivalien gehören in so einem Ordner natürlich auch rein.

 

 

 

3. Mithilfe der Informationen das Internet durchforsten und die gewonnen Infos im Forschungsprotokoll festhalten

Nachdem man seine Informationen sortiert hat, empfehle ich, im Internet nach den Namen der Vorfahren zu suchen. Manchmal hat man Glück, und man findet etwas. Bei diesen Funden, sollte man die Glaubwürdigkeit der Informationen einschätzen. Findet man beispielsweise Informationen zu Vorfahren und sogar noch weitere Vorfahren bereits von einer anderen Person aufbereitet, so können diese Infos im Forschungsprotokoll übernommen werden. Warum sollte man diese neuen Personen und Infos nicht in seine eigene Genealogie aufnehmen? Nun, es können auch den besten Familienforschern Fehler unterlaufen, die man dann übernehmen würde.

 

Wo kann man im Internet suchen? Google ist ein möglicher Anfang. Besser für die Suche sind aber die großen Anbieter von Online-Stammbäumen und Daten wie Ancestry, FamilySearch, MyHeritage oder Geneanet. Dort findet man mitunter gut aufgearbeitete Stammbäume. Aber vorsicht, nicht gleich alle Daten übernehmen und denken: Das wird schon stimmen. Ich habe im Internet schon ein paar Hobby-Genealogen gefunden, die so denken und sich fehlerhafte Stammbäume aufbauen. Der nächste Schritt ist wichtig, wenn man eine genaue Genealogie haben möchte.

 

 

 

4. Die obigen Infos mithilfe von Personenstandsurkunden und weiterem Archivgut kontrollieren und dann die neuen und korrigierten Infos in der Genealogie-Software, im Genealogie-Ordner und im Forschungsprotokoll festhalten

Sollte man Glück haben und entsprechende Personenstandsurkunden im Internet auf bspw. Ancestry oder FamilySearch gefunden haben, dann umso besser. Ein Tipp von mir: Sich alle Dokumente (Geburt, Ehe, Tod) von seinen Eltern geben lassen. Auf diesen Dokumenten befinden sich Hinweise auf weitere Dokumente von Geburt, Ehe und Tod deren Eltern, also der eigenen Großeltern, usw. Da in meiner Familie keiner Familienforschung gemacht hat, konnte ich auf sehr wenig zurückgreifen. Und es war spannend, was ich über meine Großeltern mütterlicherseit allein auf einem Auszug von deren Eheeintrag herausgefunden habe. Es lohnt sich oft, alle Dokumente zu sammeln. Dies ist auch wichtig, um ein berechtigtes Interesse für weitere Dokuemte von Vorfahren zu erhalten, mit denen man in gerader Linie verwandt ist. Dazu aber mehr weiter unten. Nun können Informationen aus der Familie oder aus dem Internet korrigiert werden und in die eigene Genealogie aufgenommen werden. Wichtig dabei ist, dass die Quellen sehr genau angegeben werden. Dazu mehr in einem anderen Blogartikel, der noch erst geschrieben werden muss.

 

Nun wurde viel über Urkunden und Registereinträge gesprochen, aber was ist was?

Es wird zwischen Personenstandsurkunde, Personenstandseintrag und Personenstandsregister unterschieden:

  • Eine Personenstandsurkunde ist im engeren Sinne ein vom Standesbeamten neuerstelltes Dokument, welches eine Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, ein Sterbefall beglaubigt. Die Beglaubigung geschiet auf Grundlage eines Personenstandseintrages im jeweiligen Personenstandsregister.
  • Ein Personenstandseintrag ist  der Eintrag eines Personenstandes (d.h. Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaftsschließung, Tod einer Person) im Personenstandsregister.
  • Zu den Personenstandsregistern gehören Geburtsregister (Geburtenbuch), Eheregister (Ehebuch), Sterberegister (Sterbebuch) und Lebenspartnerschaftsregister (Lebenspartnerschaftsbuch).

Das jeweilige Standesamt verwahrt Geburtenbücher, Ehebücher, Sterbebücher, Lebenspartnerschaftsbücher. Im Geburtenbuch werden die Geburten innerhalb des Standesamtsbezirks fortlaufend festgehalten, im Ehebuch die Eheschließungen, im Lebenspartnerschaftsbuch die eingetragenen Lebenspartnerschaften und im Sterbebuch die Sterbefälle. Für jede Person gibt es einen Eintrag in dem jeweiligen Personenstandsbuch (Geburtenbuch, Ehebuch, Lebenspartnerschaftsbuch, Sterbebuch). In diesem Eintrag gibt es auch Nebenvermerke, die (auch nachträglich) vom Standesbeamten hinzugefügt wurden. So kann im GeburtenEINTRAG auch die Eheschließung der Eltern vermerkt sein, oder sogar die Eheschließung des geborenen Kindes. Im EheEINTRAG können bspw. Nebenvermerke zu Scheidungen oder Adoptionen von Kindern eingetragen sein. Und vieles mehr kann sich in Nebenvermerken finden. In einer PersonenstandsURKUNDE finden sich solche Nebenvermerke nicht. Deswegen sollte man beim Standesamt nicht nach einer Personenstandsurkunde, sondern nach einem Auszug aus dem jeweiligen Personenstandsregister, das man haben möchte, fragen.

 

Wo erhalte ich einen Auszug aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister? Sowohl in Standesämtern und in Landesarchiven. In Standesämtern werden Geburtenregister 110 Jahre, Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre aufbewahrt. Nach dieser Zeit werden diese Personenstandsregister dem Stadtarchiv angeboten. Gibt es kein Stadtarchiv so werden diese Register weiterhin beim Standesamt aufbewahrt. Allerding wird der Zugang zu ihnen nicht mehr durch das Personenstandsgesetz (PStG), der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV) und der Personenstandsverordnung (PStV) sondern durch das Archivrecht des Landes geregelt. Die Archive besitzen Personenstandsregister bis zum 01. Januar 1876. In den ehemaligen Gebieten Preußens sogar bis zum 01. Oktober 1874. Vor diesen Daten gibt es in den Archiven in einigen Teilen Deutschlands auch Zivilstandsregister. In linksrheinischen Gebieten gibt es Zivilstandsregister ab dem 01. Mai 1798. In rechtsrheinischen Gebieten und im Nordwesten Deutschlands wurden  in den darauffolgenden Jahren kurzzeitig Zivilstandsregister geführt. Mehr dazu findest du bspw. im Buch "Familienforschung. Hobby und Wissenschaft" von Franz Josef Burghardt. Und wo finde ich vo dieser Zeit etwas? Dann müssen Kirchenbücher und anderes Archivgut konsultiert werden. Hierzu wird is in Zukunft auch einen extra Blogartikel geben, den ich hier verlinken werde.

 

Wie erhalte ich solch einen Auszug? Durch Antragstellung im jeweiligen Standesamt. Wichtig ist, vorher zu recherchieren, in welchem Standesamtsbezirk der jeweilige Personenstand aufgezeichnet wurde, da Sterbefälle nur von dem Standesamt aufgezeichnet werden, wo diese Person verstorben ist. Ebenso verhällt es sich mit Geburten, Ehen und Lebenspartnerschaften. Der Antrag kann schriftlich und formlos oder persönlich gestellt werden. Ein Beispiel wäre:

Ist das Personenstandsereignis innerhalb gewisser Schutzfristen (Geburten 110 Jahre, Ehe/Lebenspartnerschaft 80 Jahre, Tod 30 Jahre) ist es manchmal notwendig aufzuzeigen, dass man in gerade Linie mit der gesuchten Person verwandt ist. Innerhalb dieser Schutzfristen darf nur in gerader Linie geforscht werden. Außerhalb dieser Fristen, kann auch in den Seitenlinien geforscht werden. Bis der Antrag genehmigt wird und man Post hat, dauert es meist ein paar Wochen. Die Standesämter machen übrigens von den Dokumenten innerhalb der Schutzfristen beglaubigte Kopien. Man bezahlt pro Dokument im Schnitt 10-15 Euro. Hilfreich ist es auch, wenn gewisse Daten, die bereits bekannt sind im Antrag angegeben werden. Manchmal kennt man aufgrund eines Nebenvermerks eines anderen Dokumentes bereits die Dokumenten-Nr. In dem oberen Beispiel wäre das: Geburtsregister StA Greifswald Nr. 319/1919. Das heißt: Gesucht wird die 319. Geburt im Geburtenregister, Jahrgang 1919 im Standesamtsbezirk Greifswald.

 

Wer kann solch einen Antrag stellen? Jeder kann eine Personenstandsurkunde bzw. einen Auszug aus dem jeweiligen Personenstandsregister erhalten, sobald derjenige ein Ehegatte, Lebenspartner, Vorfahre oder Abkömmling von der Person ist, auf die sich der Registereintrag bezieht. ( 62 Abs. 1 Satz 1 PStG.) Mann kann auch Geburts- und Sterbeurkunden bzw. auch Auszüge aus dem Geburtsregister und Sterberegister erhalten, wenn man ein Geschwister desjenigen ist, auf dem sich der Geburtseintrag oder Sterbeeintrag bezieht. (§ 62 Abs. 1 Satz 2 PStG.) Man muss jedoch ein berechtigtes Interesse in beiden Fällen vorweisen. (§ 62 Abs. 1 Satz 1 und 2 PStG, 61.1.1 PStG-VwV, 61.1.2 PStG-VwV.) Die Erklärung, dass man Familienforschung betreibt, ist ausreichend, um ein berechtigtes Interesse darzulegen. Jedoch muss auch der Standesbeamte überzeugt sein, dass man die Personenstandsurkunde wirklich nur zum Zweck der Erforschung der eigenen Familie erhalten möchte (62.1.3 PStG-VwV.) Um einen Antrag stellen zu können, muss man über 16 Jahre alt sein. (§ 62 Abs. 1 Satz 3 PStG.)

 

Übrigens, die oben und unten aufgeführten Gesetzeserläuterungen stellen keine Rechtsberatung dar!

 

Ausnahmen von der oben beschriebenen Regel sind adoptierte Personen und Transgender-Personen. Bei adoptierten Personen kann man auf Auskunftshürden stoßen, wenn die gesuchte Person noch lebt. Denn nach § 63 Abs. 1 Satz 1 PStG dürfen nur die Adoptiveltern, die Eltern der Adoptiveltern, der gesetzliche Vertreter des Adoptivkindes und dem Adoptivkind selbst (wenn es denn über 16 Jahre alt ist) eine Geburtsurkunde udg. ausgehändigt werden. Diese Bestimmung gilt aber nur, falls das Adoptivkind noch lebt. Ist das Adoptivkind bereits verstorben, gilt § 62 PStG. Diese Bestimmung bezieht sich auch nur auf den Erhalt einer Geburtsurkunde bzw. eines Auszugs aus dem Geburtenregister. Mit dem Tod der gesuchten Person oder mit einer Genehmigung der gesuchten Person und der Adoptiveltern könnte mir jedoch Auskunft gegeben werden. (§ 63 Abs. 1 PStG i.V.m. § 1758 BGB.)

Die zweite Ausnahme bilden Transgenderpersonen, die sich einer geschlechtsumwandelnden Opperation unterzogen haben lassen und/oder ihren Namen offiziell ändern lassen haben, um dem neuen "Geschlecht" gemäß genannt werden zu können. Auszüge aus dem Geburtenregister udg. dürfen nur ihm selbst und Auszüge aus dem Eheregister dürfen nur ihm und dem Ehegatten gegeben werden. Es sei denn, man hat die Erlaubnis der Transgenderperson. (§ 63 Abs. 2 PStG.)

 

 

 

Zusammenfassung

Am Anfang sammelt man die eigenen Erinnerungen und die Erinnerungen aus der Familie. Man sammelt auch die Erinnerungsstücke wie Fotos und Dokumente, Briefe, Familienbriefe, Ahnenpässe, etc. und ordnet alles erst einmal provisorisch. Man sollte dafür eine Genealogie-Software benutzen. Um dann auch alle Daten auf Papier zu haben, kann man dank der Genealogie-Software die Daten dann auch per Knopfdruck ausdrucken und in einem Genealogie-Ordner abheften. Das Format dieser Ausdrucke wären ein Personenblatt oder ein Familienblatt. Um diese Personen auch anordnen zu können, erhält jede eine eineindeutige Bezifferung (z.B. meine Verwandtschaftsbezifferung). Denn dann können die Personenblätter numerisch abgeheftet werden. Dabei empfiehlt sich, Klarsichtfolien zu verwenden, um in diesen Klarsichtfolien auch Personenstandsdokumente und andere Dokumente abheften zu können. Nachdem alle Daten elektronisch erfasst und endgültig geordnet, ausgedruckt und im Genealogie-Ordner abgeheftet wurden, wird nach den bereits erfassten Verwandten und weiteren Verwandten im Internet gesucht. Dabei empfehlen sich folgende Datenbanken: FamilySearch, MyHeritageAncestry und Geneanet. Über die Google-Suche kann man auch Genealogie-Blogs finden, auf denen genealogische Daten veröffentlicht wurden, bzw die Familiennamen der Ahnen oder Familien veröffentlich wurden. Wenn letzteres der Fall ist, kann man den Ersteller des Blogs anschreiben und wertvolle Informationen erhalten. Die gefundenen Informationen sollten aber trotzdem erstmal nur ins Protokoll aufgenommen und danach anhand von Personenstandsurkunden verifiziert werden. Diese Personenstandsurkunden können manchmal im Internet gefunden werden. Sie werden jedoch in Standesämtern und Stadtarchiven verwahrt, an die man sich wenden kann. Wenn die Informationen anhand der Personenstandsurkunden bestätigt wurden oder gewonnen werden konnten, dann erst sollten sie in die Software bzw im eigenen „Stammbaum“ aufgenommen werden. Wenn man sich daran hält, erhält man auch eine genaue Genealogie. Und nicht vergessen, sich Kopien der Personenstandseinträge oder -urkunden geben zu lassen und jede Information mit Quellen anzugeben.

 

 

 

Quellen
Apropros Quellen, hier meine genutzen Quellen:

 

Folgende Artikel in der angegebenen Zeitschrift:

  • "Familienforschung. Ahnenforschung leicht gemacht. Computergenealogie für jedermann", Ausgabe 2019/2020.
    • Ell, Renate / Reuter, Doris: Die Familienforschung. Ein Puzzle mit vielen Teilen, S. 8-13.
    • Junkers, Günter: Seit Wann beurkundet der Standesbeamte und nicht der Pfarrer?, S. 42.
    • Reuter, Doris: Die Qual der Wahl, S. 116-119.
    • Reuter, Doris: Uropas Schaukelstuhl, S. 14f.
    • Wolf, Hans-Jürgen: Genealogie und Recht. Alles rechtens?!, S. 150-154.
    • O.A.: Genealogieprogramme, Hilfsprogramme, Apps für unterwegs. Software von A - Z, S. 178-194.

Bücher:

  • Burghardt, Franz Josef (2003): Familienforschung. Hobby und Wissenschaft. 5. Aufl., Meschede: Karl Thomas Verlag.
  • Ribbe, Wofgang / Henning, Eckart (Hg.) (2006): Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung. 13. Aufl., Insingen bei Rothenburg ob der Tauber: Degener.

Internet:

Gesetze:

 

 

 

PS: Viel Spaß bei der eigenen Ahnenforschung! Es lohnt sich!